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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 2005 §7 Abs1 Z1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2023/20/0420 B 12. September 2023 RS 1 (hier: ohne den letzten Satz)Stammrechtssatz
§ 7 Abs. 1 AsylG 2005 erfasst nach seinem klaren Wortlaut in den Z 1 bis 3 unterschiedliche Fälle, die von Amts wegen zur Aberkennung des Status des Asylberechtigten zu führen haben. Jede der darin genannten Konstellationen stellt einen Grund für die Aberkennung dar, ohne dass es auf die Erfüllung eines in einer anderen Ziffer enthaltenen Tatbestands ankäme (arg. "oder" am Ende der Z 2). Dass für die Prüfung der in den Z 1 bis 3 des § 7 Abs. 1 AsylG 2005 enthaltenen Gründe eine Rangfolge einzuhalten wäre, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen.Paragraph 7, Absatz eins, AsylG 2005 erfasst nach seinem klaren Wortlaut in den Ziffer eins bis 3 unterschiedliche Fälle, die von Amts wegen zur Aberkennung des Status des Asylberechtigten zu führen haben. Jede der darin genannten Konstellationen stellt einen Grund für die Aberkennung dar, ohne dass es auf die Erfüllung eines in einer anderen Ziffer enthaltenen Tatbestands ankäme (arg. "oder" am Ende der Ziffer 2,). Dass für die Prüfung der in den Ziffer eins bis 3 des Paragraph 7, Absatz eins, AsylG 2005 enthaltenen Gründe eine Rangfolge einzuhalten wäre, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2022140003.J01Im RIS seit
28.05.2024Zuletzt aktualisiert am
11.06.2024