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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §114 Abs1Rechtssatz
Die Vorlage von Unterlagen kann dazu erforderlich sein, um das Bestehen oder Nichtbestehen einer Abgabepflicht feststellen zu können. Auch die Feststellung, ob tatsächlich eine Abgabepflicht besteht, erfordert die Mitwirkung des Betroffenen (vgl. VwGH 25.6.2002, 97/17/0333). Dass eine zur Vorlage von Unterlagen aufgeforderte Person die Rechtsansicht vertritt, nicht abgabepflichtig zu sein, steht der Verpflichtung zur Offenlegung nicht entgegen (vgl. VwGH 20.3.2007, 2007/17/0064).Die Vorlage von Unterlagen kann dazu erforderlich sein, um das Bestehen oder Nichtbestehen einer Abgabepflicht feststellen zu können. Auch die Feststellung, ob tatsächlich eine Abgabepflicht besteht, erfordert die Mitwirkung des Betroffenen vergleiche VwGH 25.6.2002, 97/17/0333). Dass eine zur Vorlage von Unterlagen aufgeforderte Person die Rechtsansicht vertritt, nicht abgabepflichtig zu sein, steht der Verpflichtung zur Offenlegung nicht entgegen vergleiche VwGH 20.3.2007, 2007/17/0064).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023130017.L03Im RIS seit
09.07.2024Zuletzt aktualisiert am
06.08.2024