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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §1 Abs1 Z1 litaRechtssatz
Die Pflichtversicherung aufgrund eines freien Dienstverhältnisses nach § 4 Abs. 4 ASVG in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung nach dem ASVG bzw. in der Arbeitslosenversicherung nach § 1 Abs. 1 Z 1 lit. a und Abs. 8 AlVG tritt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ex lege ein (vgl. etwa VwGH 16.3.2011, 2007/08/0153, mwN). Der Ausspruch über das Bestehen der Pflichtversicherung ist somit nicht etwa konstitutiv, sondern stellt eine (bloße) Feststellung über das Bestehen von Rechten im Sinn von § 410 Abs. 1 Z 7 ASVG dar (vgl. VwGH 29.6.2005, 2001/08/0053, mwN).Die Pflichtversicherung aufgrund eines freien Dienstverhältnisses nach Paragraph 4, Absatz 4, ASVG in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung nach dem ASVG bzw. in der Arbeitslosenversicherung nach Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a und Absatz 8, AlVG tritt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ex lege ein vergleiche etwa VwGH 16.3.2011, 2007/08/0153, mwN). Der Ausspruch über das Bestehen der Pflichtversicherung ist somit nicht etwa konstitutiv, sondern stellt eine (bloße) Feststellung über das Bestehen von Rechten im Sinn von Paragraph 410, Absatz eins, Ziffer 7, ASVG dar vergleiche VwGH 29.6.2005, 2001/08/0053, mwN).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024080083.L01Im RIS seit
08.10.2024Zuletzt aktualisiert am
24.10.2024