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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §201Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2019/13/0032 B 26. Februar 2020 RS 1Stammrechtssatz
Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (im Wesentlichen zu vergleichbaren Bestimmungen der damaligen Landesabgabenordnungen) ist ein Antrag des Abgabepflichtigen auf Rückerstattung von Selbstbemessungsabgaben, der mit einer Unrichtigkeit der Selbstbemessung begründet wird, zunächst als solcher auf bescheidmäßige Festsetzung der Selbstbemessungsabgabe zu werten und zunächst bescheidmäßig über die Abgabenfestsetzung zu entscheiden (vgl. etwa VwGH 22.6.1990, 88/17/0242; 20.1.2003, 2002/17/0262; 28.2.2008, 2006/16/0129; vgl. weiters - zu § 201 BAO - VwGH 13.5.2003, 2001/15/0097). Der Abgabepflichtige hat auf einen Abgabenbescheid mangels gegenteiliger Anordnung jedenfalls dann Anspruch, wenn über die Richtigkeit der Selbstbemessung Meinungsverschiedenheit besteht (vgl. VwGH 25.6.1990, 89/15/0108; 23.11.2004, 2000/15/0148). Erweist sich die Selbstberechnung als zutreffend, ist der Antrag des Abgabepflichtigen als unbegründet abzuweisen (vgl. neuerlich - zu § 201 BAO - VwGH 13.5.2003, 2001/15/0097; 27.1.2009, 2006/13/0096 (betreffend das Jahr 2002); 27.1.2009, 2006/13/0097).Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (im Wesentlichen zu vergleichbaren Bestimmungen der damaligen Landesabgabenordnungen) ist ein Antrag des Abgabepflichtigen auf Rückerstattung von Selbstbemessungsabgaben, der mit einer Unrichtigkeit der Selbstbemessung begründet wird, zunächst als solcher auf bescheidmäßige Festsetzung der Selbstbemessungsabgabe zu werten und zunächst bescheidmäßig über die Abgabenfestsetzung zu entscheiden vergleiche etwa VwGH 22.6.1990, 88/17/0242; 20.1.2003, 2002/17/0262; 28.2.2008, 2006/16/0129; vergleiche weiters - zu Paragraph 201, BAO - VwGH 13.5.2003, 2001/15/0097). Der Abgabepflichtige hat auf einen Abgabenbescheid mangels gegenteiliger Anordnung jedenfalls dann Anspruch, wenn über die Richtigkeit der Selbstbemessung Meinungsverschiedenheit besteht vergleiche VwGH 25.6.1990, 89/15/0108; 23.11.2004, 2000/15/0148). Erweist sich die Selbstberechnung als zutreffend, ist der Antrag des Abgabepflichtigen als unbegründet abzuweisen vergleiche neuerlich - zu Paragraph 201, BAO - VwGH 13.5.2003, 2001/15/0097; 27.1.2009, 2006/13/0096 (betreffend das Jahr 2002); 27.1.2009, 2006/13/0097).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023150050.L01Im RIS seit
15.10.2024Zuletzt aktualisiert am
11.11.2024