RS Vwgh 2024/11/18 Ra 2024/13/0051

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Veröffentlicht am 18.11.2024
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/13/0041 E 20. Dezember 2017 RS 3

Stammrechtssatz

§ 162 BAO regelt die Mitwirkung des Abgabepflichtigen bei der Feststellung des wahren wirtschaftlichen Gehalts eines abgabenrechtlich bedeutsamen Sachverhaltes (VwGH 20.9.2007, 2007/14/0007; vgl. auch die Bezugnahme auf den "wahren wirtschaftlichen Empfänger" in dem Erkenntnis vom 1.6.2006, 2004/15/0066, 0067).Paragraph 162, BAO regelt die Mitwirkung des Abgabepflichtigen bei der Feststellung des wahren wirtschaftlichen Gehalts eines abgabenrechtlich bedeutsamen Sachverhaltes (VwGH 20.9.2007, 2007/14/0007; vergleiche auch die Bezugnahme auf den "wahren wirtschaftlichen Empfänger" in dem Erkenntnis vom 1.6.2006, 2004/15/0066, 0067).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024130051.L01

Im RIS seit

07.01.2025

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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