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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §240 Abs3Beachte
Rechtssatz
Die Bestimmung des § 241a BAO entbindet nicht von der Notwendigkeit, über einen von einer Partei gestellten Antrag auf Rückerstattung von Kapitalertragsteuer durch Bescheid zu entscheiden (vgl. VwGH 20.9.2023, Ro 2023/13/0012).Die Bestimmung des Paragraph 241 a, BAO entbindet nicht von der Notwendigkeit, über einen von einer Partei gestellten Antrag auf Rückerstattung von Kapitalertragsteuer durch Bescheid zu entscheiden vergleiche VwGH 20.9.2023, Ro 2023/13/0012).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024130068.L02Im RIS seit
07.01.2025Zuletzt aktualisiert am
12.05.2025