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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §203 Abs1Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2009/15/0069 E 28. Juni 2012 RS 1Stammrechtssatz
Auch wenn die Versehrtenrente dem Ausgleich des durch die unfallbedingte Erwerbsminderung eintretenden Schadens dienen soll, ist nach der österreichischen Rechtslage nicht sichergestellt, dass der tatsächliche Verdienstentgang ersetzt wird (vgl. hiezu die hg Erkenntnisse vom 19. Dezember 2006, 2004/15/0169, und vom 22. April 2009, 2007/15/0022).Auch wenn die Versehrtenrente dem Ausgleich des durch die unfallbedingte Erwerbsminderung eintretenden Schadens dienen soll, ist nach der österreichischen Rechtslage nicht sichergestellt, dass der tatsächliche Verdienstentgang ersetzt wird vergleiche hiezu die hg Erkenntnisse vom 19. Dezember 2006, 2004/15/0169, und vom 22. April 2009, 2007/15/0022).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2023150003.J01Im RIS seit
28.01.2025Zuletzt aktualisiert am
06.03.2025