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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VStG §22 Abs2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2020/02/0298 E 29. März 2021 RS 5Stammrechtssatz
Spezialität ist dann gegeben, wenn mehrere Deliktstypen, die auf die Handlung des Täters zutreffen, zueinander im Verhältnis von Gattung und Art stehen, d.h. der eine Deliktstyp bereits sämtliche Merkmale des anderen enthält und noch ein oder mehrere Merkmale dazu (vgl. VwGH 24.2.2005, 2004/07/0022).Spezialität ist dann gegeben, wenn mehrere Deliktstypen, die auf die Handlung des Täters zutreffen, zueinander im Verhältnis von Gattung und Art stehen, d.h. der eine Deliktstyp bereits sämtliche Merkmale des anderen enthält und noch ein oder mehrere Merkmale dazu vergleiche VwGH 24.2.2005, 2004/07/0022).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024020236.L03Im RIS seit
19.02.2025Zuletzt aktualisiert am
04.03.2025