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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §6Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2012/07/0045 E 26. Juni 2012 VwSlg 18447 A/2012 RS 3 (hier nur der erste Satz)Stammrechtssatz
Nach den auch bei der Auslegung von Satzungen einer Wassergenossenschaft relevanten Grundsätzen einer Auslegung von generellen Normen ist in erster Linie von der Wortinterpretation in Verbindung mit der grammatikalischen und der systematischen Auslegung auszugehen. Nur wenn sich aus der Wortinterpretation keine Anhaltspunkte ergeben, also der Wortlaut des Gesetzes unklar bleibt, kann zur Auslegung der gesetzlichen Bestimmung auf die Materialien zurückgegriffen werden (Hinweis E 21. September 2005, 2003/16/0142). Innerhalb des durch den äußerst möglichen Wortsinn abgesteckten Rahmens ist nach der Bedeutung eines Ausdrucks im allgemeinen Sprachgebrauch oder dem des Gesetzgebers und in seinem Zusammenhang innerhalb der getroffenen Regelung zu fragen. Worte und Sätze können jeweils verschiedene Bedeutung haben, je nachdem, in welchem Zusammenhang sie verwendet werden. Aus dem Gesamtzusammenhang einer Regelung ergibt sich häufig, welche der möglichen Wortsinndeutungen zu wählen ist (vgl E OGH 13. Juni 2001, 7 Ob 133/01m).Nach den auch bei der Auslegung von Satzungen einer Wassergenossenschaft relevanten Grundsätzen einer Auslegung von generellen Normen ist in erster Linie von der Wortinterpretation in Verbindung mit der grammatikalischen und der systematischen Auslegung auszugehen. Nur wenn sich aus der Wortinterpretation keine Anhaltspunkte ergeben, also der Wortlaut des Gesetzes unklar bleibt, kann zur Auslegung der gesetzlichen Bestimmung auf die Materialien zurückgegriffen werden (Hinweis E 21. September 2005, 2003/16/0142). Innerhalb des durch den äußerst möglichen Wortsinn abgesteckten Rahmens ist nach der Bedeutung eines Ausdrucks im allgemeinen Sprachgebrauch oder dem des Gesetzgebers und in seinem Zusammenhang innerhalb der getroffenen Regelung zu fragen. Worte und Sätze können jeweils verschiedene Bedeutung haben, je nachdem, in welchem Zusammenhang sie verwendet werden. Aus dem Gesamtzusammenhang einer Regelung ergibt sich häufig, welche der möglichen Wortsinndeutungen zu wählen ist vergleiche E OGH 13. Juni 2001, 7 Ob 133/01m).
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden VwRallg3/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024070014.L02Im RIS seit
19.02.2025Zuletzt aktualisiert am
17.03.2025