RS Vwgh 2025/2/19 Ra 2024/13/0081

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Veröffentlicht am 19.02.2025
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Auch bei Sachverständigengutachten ist nach § 183 Abs. 4 BAO der Partei vor Erlassung der abschließenden Erledigung Gelegenheit zu geben, vom Gutachten Kenntnis zu nehmen und sich dazu zu äußern (vgl. VwGH 28.5.1998, 96/15/0132; 29.9.2004, 2002/13/0206).Auch bei Sachverständigengutachten ist nach Paragraph 183, Absatz 4, BAO der Partei vor Erlassung der abschließenden Erledigung Gelegenheit zu geben, vom Gutachten Kenntnis zu nehmen und sich dazu zu äußern vergleiche VwGH 28.5.1998, 96/15/0132; 29.9.2004, 2002/13/0206).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024130081.L10

Im RIS seit

25.03.2025

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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