Norm
ABGB §1438 AbRechtssatz
Der Schuldner kann eine aufrechenbare Gegenforderung nicht mehr einwenden, die, bevor er erklärt hat, aufrechnen zu wollen, gepfändet wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0003913Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.03.2012