Norm
V vom 14.12.1915 RGBl 372 über die Abfassung und Unterfertigung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivilsachen und Strafsachen und von Protokollen bei dauernder Verhinderung des Richters oder des Schriftführers §16Rechtssatz
Beispiel eines Verfügung nach § 16 der V vom 14.12.1915, RGBl 372, in Strafsachen (im Antrag des Senatspräsidenten Ausführungen zum Begriff der dauernden Verhinderung).Beispiel eines Verfügung nach Paragraph 16, der römisch fünf vom 14.12.1915, RGBl 372, in Strafsachen (im Antrag des Senatspräsidenten Ausführungen zum Begriff der dauernden Verhinderung).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0041344Dokumentnummer
JJR_19680122_OGH0002_000PRA00103_6800000_001