Norm
ABGB §936 IRechtssatz
Da das Gesetz über die Art des abzuschließenden Hauptvertrages schweigt, gibt es Vorverträge grundsätzlich zu allen Arten von Verträgen und damit auch zu Ehepakten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0019065Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.05.2015