RS OGH 1981/3/25 6Ob591/76, 3Ob537/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.1981
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Norm

ABGB §36
ABGB §37 I
ABGB §1217
4. DVEheG §7d
  1. ABGB § 36 gültig von 01.01.1979 bis 01.01.1979 aufgehoben durch BGBl. Nr. 304/1978
  1. ABGB § 37 gültig von 01.01.1979 bis 01.01.1979 aufgehoben durch BGBl. Nr. 304/1978

Rechtssatz

Die eng mit der Wirksamkeit von Ehepakten im Zusammenhang stehende Frage der Aufhebung, Nichtigerklärung und Scheidung der Ehe, wird weitgehend vom Prinzip der Staatsbürgerschaft sowie dem Aufenthaltsort der Ehegatten beherrscht. Alles dies läßt nach Ansicht des OGH eine uneingeschränkte Anwendung der Bestimmungen der §§ 36 und 37 ABGB auf Ehepakte nicht zu.Die eng mit der Wirksamkeit von Ehepakten im Zusammenhang stehende Frage der Aufhebung, Nichtigerklärung und Scheidung der Ehe, wird weitgehend vom Prinzip der Staatsbürgerschaft sowie dem Aufenthaltsort der Ehegatten beherrscht. Alles dies läßt nach Ansicht des OGH eine uneingeschränkte Anwendung der Bestimmungen der Paragraphen 36 und 37 ABGB auf Ehepakte nicht zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0009286

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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