Rechtssatz
Im Bestandverfahren ist die Nebenintervention des Untermieters zulässig, auch wenn der Aufgekündigte keine Einwendungen gegen die Kündigung erhebt; die Hauptpartei kann ungeachtet dieser Nebenintervention mit Wirksamkeit gegen den Untermieter über die Bestandrechte verfügen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0035992Dokumentnummer
JJR_19280411_OGH0002_000PRA00779_2700000_001