Norm
UWG §2 D11Rechtssatz
Wird der Eindruck erweckt, die Erlangung eines Gratis-Biers werde durch den Kauf der Zeitschrift ermöglicht oder doch erleichtert, wird dadurch auch zum Ausdruck gebracht, dass diese Gratisgabe mit der Zeitschrift gewährt werde, also - wegen der Abhängigkeit der Nebenleistung vom Abschluss eines Hauptgeschäftes - eine Zugabe sei (ÖBl 1979,66; ÖBl 1989,112 uva). Damit wird eine Zugabe nur angekündigt, nicht aber gewährt und ebensowenig auch angeboten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0078889Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.06.2018