Norm
MRG §30 Abs2 Z4 GRechtssatz
Die Frage, ob der Kündigungsgrund der gänzlichen Weitergabe des Mietgegenstandes nach § 30 Abs 2 Z 4 MRG trotz Vereinbarung eines nur unwesentlichen Benützungsvorbehaltes nicht vorliegt, weil der Hauseigentümer dem Mieter ein vertragliches Recht zu (teilweisen) Weitergabe des Mietgegenstandes eingeräumt hat (- bei Gestattung der gänzlichen Weitergabe entfällt dieser Kündigungsgrund in der Regel überhaupt -), hängt vom Inhalt der betreffenden Vereinbarung, also von der jeweiligen konkreten Vertragsgestaltung ab.Die Frage, ob der Kündigungsgrund der gänzlichen Weitergabe des Mietgegenstandes nach Paragraph 30, Absatz 2, Ziffer 4, MRG trotz Vereinbarung eines nur unwesentlichen Benützungsvorbehaltes nicht vorliegt, weil der Hauseigentümer dem Mieter ein vertragliches Recht zu (teilweisen) Weitergabe des Mietgegenstandes eingeräumt hat (- bei Gestattung der gänzlichen Weitergabe entfällt dieser Kündigungsgrund in der Regel überhaupt -), hängt vom Inhalt der betreffenden Vereinbarung, also von der jeweiligen konkreten Vertragsgestaltung ab.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0070506Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.02.2016