RS OGH 1996/6/13 16R134/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.06.1996
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Norm

ZPO §41
RAT §3
RAT TP2
  1. ZPO § 41 heute
  2. ZPO § 41 gültig ab 01.03.1919 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 95/1919

Rechtssatz

Eine Klage, die auf eine Bürgschaft für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gestützt ist, unterliegt der Honorierung nach TP 3 RATG.

Anmerkung

Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 7 Rs 105/03t. Diese ist nunmehr unter RW0000583 abrufbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1996:RW0000099

Im RIS seit

24.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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