Norm
ZPO §41Rechtssatz
Eine Klage, die auf eine Bürgschaft für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gestützt ist, unterliegt der Honorierung nach TP 3 RATG.
Anmerkung
Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 7 Rs 105/03t. Diese ist nunmehr unter RW0000583 abrufbar.Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:1996:RW0000099Im RIS seit
24.11.2011Zuletzt aktualisiert am
24.11.2011