Rechtssatz
Die Verweigerung des vollen Zugangs zu geheimen polizeilichen Datensammlungen ist notwendig, wenn der Staat berechtigte Befürchtungen hegt, dass die Offenlegung solcher Information die Wirksamkeit eines geheimen Überwachungssystems gefährden kann, das dem Schutz der nationalen Sicherheit und der Bekämpfung des Terrorismus dient. Segerstedt-Wiberg u.a. gegen Schweden
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL002:2006:RS0125968Im RIS seit
16.08.2010Zuletzt aktualisiert am
16.08.2010