RS OGH 2006/6/6 Bsw62332/00

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Veröffentlicht am 06.06.2006
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Rechtssatz

Die Speicherung persönlicher Daten über politische Meinungen, Mitgliedschaften und Aktivitäten, die als ungerechtfertigt nach Art. 8 Abs. 2 EMRK anzusehen ist, stellt ipso facto einen ungerechtfertigten Eingriff in die durch Art. 10 und Art. 11 EMRK geschützten Rechte dar. Segerstedt-Wiberg u.a. gegen SchwedenDie Speicherung persönlicher Daten über politische Meinungen, Mitgliedschaften und Aktivitäten, die als ungerechtfertigt nach Artikel 8, Absatz 2, EMRK anzusehen ist, stellt ipso facto einen ungerechtfertigten Eingriff in die durch Artikel 10 und Artikel 11, EMRK geschützten Rechte dar. Segerstedt-Wiberg u.a. gegen Schweden

Entscheidungstexte

  • RS0125969">Bsw 62332/00
    Entscheidungstext AUSL EGMR 06.06.2006 Bsw 62332/00
    Veröff: NL 2006,129

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL002:2006:RS0125969

Im RIS seit

16.08.2010

Zuletzt aktualisiert am

16.08.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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