Norm
EMRK Art10Rechtssatz
Die Speicherung persönlicher Daten über politische Meinungen, Mitgliedschaften und Aktivitäten, die als ungerechtfertigt nach Art. 8 Abs. 2 EMRK anzusehen ist, stellt ipso facto einen ungerechtfertigten Eingriff in die durch Art. 10 und Art. 11 EMRK geschützten Rechte dar. Segerstedt-Wiberg u.a. gegen SchwedenDie Speicherung persönlicher Daten über politische Meinungen, Mitgliedschaften und Aktivitäten, die als ungerechtfertigt nach Artikel 8, Absatz 2, EMRK anzusehen ist, stellt ipso facto einen ungerechtfertigten Eingriff in die durch Artikel 10 und Artikel 11, EMRK geschützten Rechte dar. Segerstedt-Wiberg u.a. gegen Schweden
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL002:2006:RS0125969Im RIS seit
16.08.2010Zuletzt aktualisiert am
16.08.2010