Rechtssatz
Die Übermittlung von Daten aus der geheimen Überwachung von Telekommunikation an andere Behörden und die Verwendung stellt einen Eingriff in die durch Art 8 EMRK geschützten Rechte dar.Die Übermittlung von Daten aus der geheimen Überwachung von Telekommunikation an andere Behörden und die Verwendung stellt einen Eingriff in die durch Artikel 8, EMRK geschützten Rechte dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL002:2006:RS0125984Im RIS seit
16.08.2010Zuletzt aktualisiert am
16.08.2010