RS OGH 2006/6/29 Bsw54934/00

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Veröffentlicht am 29.06.2006
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Rechtssatz

Die Übermittlung von Daten aus der geheimen Überwachung von Telekommunikation an andere Behörden und die Verwendung stellt einen Eingriff in die durch Art 8 EMRK geschützten Rechte dar.Die Übermittlung von Daten aus der geheimen Überwachung von Telekommunikation an andere Behörden und die Verwendung stellt einen Eingriff in die durch Artikel 8, EMRK geschützten Rechte dar.

Entscheidungstexte

  • RS0125984">Bsw 54934/00
    Entscheidungstext AUSL EGMR 29.06.2006 Bsw 54934/00
    Veröff: NL 2006,177

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL002:2006:RS0125984

Im RIS seit

16.08.2010

Zuletzt aktualisiert am

16.08.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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