Rechtssatz
Für die Verlängerung einer Isolationshaft müssen ausreichende Gründe bestanden haben bzw. müssen die Behörden alle notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung der physischen und psychischen Gesundheit des Beschwerdeführers ergriffen haben, um allfällige Willkürakte auszuschließen. Ramirez Sanchez gegen Frankreich
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL002:2006:RS0125990Im RIS seit
16.08.2010Zuletzt aktualisiert am
16.08.2010