Norm
EMRK Art35Rechtssatz
Bloße Zweifel über die Erfolgsaussichten eines bestimmten Rechtsmittels können nicht von dessen Ergreifung befreien. Wenn ein Rechtsmittel jedoch keine angemessene Aussicht auf Erfolg hat, schließt das Fehlen seiner Ergreifung die Zulässigkeit gemäß Art 35 EMRK nicht aus. D. gegen IrlandBloße Zweifel über die Erfolgsaussichten eines bestimmten Rechtsmittels können nicht von dessen Ergreifung befreien. Wenn ein Rechtsmittel jedoch keine angemessene Aussicht auf Erfolg hat, schließt das Fehlen seiner Ergreifung die Zulässigkeit gemäß Artikel 35, EMRK nicht aus. D. gegen Irland
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL002:2006:RS0125987Im RIS seit
16.08.2010Zuletzt aktualisiert am
16.08.2010