Rechtssatz
Die Konvention verbietet nicht grundsätzlich zwangsweise medizinische Eingriffe zur Aufklärung einer Straftat. Jeder Eingriff in die körperliche Integrität einer Person zur Erlangung eines Beweismittels muss jedoch einer strengen Überprüfung unterzogen werden. Dabei spielen die folgenden Faktoren eine besondere Rolle: die Notwendigkeit der Zwangsbehandlung zur Erlangung des Beweises, die Art und Weise ihrer Durchführung sowie der Schmerz und das Leiden, das sie verursachte, das Ausmaß der medizinischen Betreuung und die Auswirkungen auf die Gesundheit des Verdächtigen. Jalloh gegen Deutschland
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL002:2006:RS0125993Im RIS seit
16.08.2010Zuletzt aktualisiert am
16.08.2010