RS OGH 2006/7/11 Bsw54810/00

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Veröffentlicht am 11.07.2006
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Rechtssatz

Die Konvention verbietet nicht grundsätzlich zwangsweise medizinische Eingriffe zur Aufklärung einer Straftat. Jeder Eingriff in die körperliche Integrität einer Person zur Erlangung eines Beweismittels muss jedoch einer strengen Überprüfung unterzogen werden. Dabei spielen die folgenden Faktoren eine besondere Rolle: die Notwendigkeit der Zwangsbehandlung zur Erlangung des Beweises, die Art und Weise ihrer Durchführung sowie der Schmerz und das Leiden, das sie verursachte, das Ausmaß der medizinischen Betreuung und die Auswirkungen auf die Gesundheit des Verdächtigen. Jalloh gegen Deutschland

Entscheidungstexte

  • RS0125993">Bsw 54810/00
    Entscheidungstext AUSL EGMR 11.07.2006 Bsw 54810/00
    Veröff: NL 2006,188

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL002:2006:RS0125993

Im RIS seit

16.08.2010

Zuletzt aktualisiert am

16.08.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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