RS OGH 2006/7/11 Bsw54810/00

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Veröffentlicht am 11.07.2006
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Rechtssatz

Die Verwendung von durch eine Verletzung des Art 3 EMRK gewonnenen Beweisen in einem Strafverfahren wirft schwerwiegende Fragen nach der Fairness des Verfahrens auf. Belastende Beweise, die durch Gewalt oder andere als Folter zu beurteilende Handlungen gewonnen wurden, sollten unabhängig von ihrem Beweiswert nie zum Nachweis der Schuld des Opfers verwendet werden. Jalloh gegen DeutschlandDie Verwendung von durch eine Verletzung des Artikel 3, EMRK gewonnenen Beweisen in einem Strafverfahren wirft schwerwiegende Fragen nach der Fairness des Verfahrens auf. Belastende Beweise, die durch Gewalt oder andere als Folter zu beurteilende Handlungen gewonnen wurden, sollten unabhängig von ihrem Beweiswert nie zum Nachweis der Schuld des Opfers verwendet werden. Jalloh gegen Deutschland

Entscheidungstexte

  • RS0125995">Bsw 54810/00
    Entscheidungstext AUSL EGMR 11.07.2006 Bsw 54810/00
    Beisatz: Hier: Verwendung von durch die zwangsweise Verabreichung von Brechmitteln erlangten Drogen als Beweismittel. (T1); Veröff: NL 2006,188

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL002:2006:RS0125995

Im RIS seit

16.08.2010

Zuletzt aktualisiert am

16.08.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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