Rechtssatz
Die Verwendung von durch eine Verletzung des Art 3 EMRK gewonnenen Beweisen in einem Strafverfahren wirft schwerwiegende Fragen nach der Fairness des Verfahrens auf. Belastende Beweise, die durch Gewalt oder andere als Folter zu beurteilende Handlungen gewonnen wurden, sollten unabhängig von ihrem Beweiswert nie zum Nachweis der Schuld des Opfers verwendet werden. Jalloh gegen DeutschlandDie Verwendung von durch eine Verletzung des Artikel 3, EMRK gewonnenen Beweisen in einem Strafverfahren wirft schwerwiegende Fragen nach der Fairness des Verfahrens auf. Belastende Beweise, die durch Gewalt oder andere als Folter zu beurteilende Handlungen gewonnen wurden, sollten unabhängig von ihrem Beweiswert nie zum Nachweis der Schuld des Opfers verwendet werden. Jalloh gegen Deutschland
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL002:2006:RS0125995Im RIS seit
16.08.2010Zuletzt aktualisiert am
16.08.2010