Rechtssatz
In Bezug auf medizinische Eingriffe, denen eine inhaftierte Person gegen ihren Willen unterzogen wird, verpflichtet Art. 3 EMRK die Staaten zum Schutz des körperlichen Wohlergehens von Personen, denen die Freiheit entzogen wird, etwa im Wege der notwendigen medizinischen Betreuung. Eine aus medizinischer Sicht unumstritten notwendige therapeutische Maßnahme kann grundsätzlich nicht als unmenschlich oder erniedrigend angesehen werden. Jalloh gegen DeutschlandIn Bezug auf medizinische Eingriffe, denen eine inhaftierte Person gegen ihren Willen unterzogen wird, verpflichtet Artikel 3, EMRK die Staaten zum Schutz des körperlichen Wohlergehens von Personen, denen die Freiheit entzogen wird, etwa im Wege der notwendigen medizinischen Betreuung. Eine aus medizinischer Sicht unumstritten notwendige therapeutische Maßnahme kann grundsätzlich nicht als unmenschlich oder erniedrigend angesehen werden. Jalloh gegen Deutschland
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL002:2006:RS0125992Im RIS seit
16.08.2010Zuletzt aktualisiert am
16.08.2010