RS OGH 2006/7/11 Bsw54810/00

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Veröffentlicht am 11.07.2006
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Rechtssatz

In Bezug auf medizinische Eingriffe, denen eine inhaftierte Person gegen ihren Willen unterzogen wird, verpflichtet Art. 3 EMRK die Staaten zum Schutz des körperlichen Wohlergehens von Personen, denen die Freiheit entzogen wird, etwa im Wege der notwendigen medizinischen Betreuung. Eine aus medizinischer Sicht unumstritten notwendige therapeutische Maßnahme kann grundsätzlich nicht als unmenschlich oder erniedrigend angesehen werden. Jalloh gegen DeutschlandIn Bezug auf medizinische Eingriffe, denen eine inhaftierte Person gegen ihren Willen unterzogen wird, verpflichtet Artikel 3, EMRK die Staaten zum Schutz des körperlichen Wohlergehens von Personen, denen die Freiheit entzogen wird, etwa im Wege der notwendigen medizinischen Betreuung. Eine aus medizinischer Sicht unumstritten notwendige therapeutische Maßnahme kann grundsätzlich nicht als unmenschlich oder erniedrigend angesehen werden. Jalloh gegen Deutschland

Entscheidungstexte

  • RS0125992">Bsw 54810/00
    Entscheidungstext AUSL EGMR 11.07.2006 Bsw 54810/00
    Veröff: NL 2006,188

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL002:2006:RS0125992

Im RIS seit

16.08.2010

Zuletzt aktualisiert am

16.08.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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