Rechtssatz
Der Schutz der Rechtssicherheit reicht nicht als Argument aus, um das Recht auf Kenntnis über die eigene Abstammung zu entziehen. Jäggi gegen die Schweiz
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL002:2006:RS0126001Im RIS seit
16.08.2010Zuletzt aktualisiert am
16.08.2010