Rechtssatz
Die Tatsache, dass die Polizei nicht mit böswilliger Absicht handelte, ist kein relevanter Faktor nach der Konvention, die Schutz gegen amtliche Willkür ohne Rücksicht auf deren Ursache bzw. Motive bieten will. Keegan gegen das Vereinigte Königreich
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL002:2006:RS0126002Im RIS seit
16.08.2010Zuletzt aktualisiert am
16.08.2010