Rechtssatz
Eine Beschränkung von Schadenersatz auf Fälle von böswilliger Absicht ist nicht notwendig, um die Polizei in ihrer lebenswichtigen Funktion zur Aufklärung von Verbrechen zu schützen. Keegan gegen das Vereinigte Königreich
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL002:2006:RS0126003Im RIS seit
16.08.2010Zuletzt aktualisiert am
16.08.2010