Rechtssatz
Wo Vorschriften für die ordnungsgemäße Durchführung einer Durchsuchung von Besuchern einer Haftanstalt – die sich in der Regel kein Fehlverhalten zuschulden kommen ließen – bestehen, ist es Pflicht der Gefängnisverwaltung, diese Vorschriften genau zu befolgen und durch strenge Vorkehrungen die Würde der zu durchsuchenden Personen vor jeglichem über das unbedingt notwendige Maß hinausgehenden Angriff zu schützen. Wainwright gegen das Vereinigte Königreich
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL002:2006:RS0126013Im RIS seit
18.08.2010Zuletzt aktualisiert am
18.08.2010