RS OGH 2006/9/26 Bsw12350/04

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Veröffentlicht am 26.09.2006
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Rechtssatz

Wo Vorschriften für die ordnungsgemäße Durchführung einer Durchsuchung von Besuchern einer Haftanstalt – die sich in der Regel kein Fehlverhalten zuschulden kommen ließen – bestehen, ist es Pflicht der Gefängnisverwaltung, diese Vorschriften genau zu befolgen und durch strenge Vorkehrungen die Würde der zu durchsuchenden Personen vor jeglichem über das unbedingt notwendige Maß hinausgehenden Angriff zu schützen. Wainwright gegen das Vereinigte Königreich

Entscheidungstexte

  • RS0126013">Bsw 12350/04
    Entscheidungstext AUSL EGMR 26.09.2006 Bsw 12350/04
    Veröff: NL 2006,232

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL002:2006:RS0126013

Im RIS seit

18.08.2010

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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