Rechtssatz
Die innerstaatlichen Gerichte sind verpflichtet, die Aufrechterhaltung der Haft während eines Strafverfahrens zu überprüfen und gegebenenfalls die Enthaftung anzuordnen, wenn die Umstände die Freiheitsentziehung nicht länger rechtfertigen. Das Bestehen eines hinreichenden Tatverdachts kann die Haft zumindest anfangs rechtfertigen, genügt jedoch nach einiger Zeit für sich alleine nicht mehr zur Begründung ihrer Fortsetzung. McKay gegen das Vereinigte Königreich
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL002:2006:RS0126016Im RIS seit
18.08.2010Zuletzt aktualisiert am
18.08.2010