RS OGH 2006/10/3 Bsw543/03

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Veröffentlicht am 03.10.2006
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Rechtssatz

Die innerstaatlichen Gerichte sind verpflichtet, die Aufrechterhaltung der Haft während eines Strafverfahrens zu überprüfen und gegebenenfalls die Enthaftung anzuordnen, wenn die Umstände die Freiheitsentziehung nicht länger rechtfertigen. Das Bestehen eines hinreichenden Tatverdachts kann die Haft zumindest anfangs rechtfertigen, genügt jedoch nach einiger Zeit für sich alleine nicht mehr zur Begründung ihrer Fortsetzung. McKay gegen das Vereinigte Königreich

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL002:2006:RS0126016

Im RIS seit

18.08.2010

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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