RS OGH 2006/10/3 Bsw543/03

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Veröffentlicht am 03.10.2006
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Rechtssatz

Art. 5 Abs. 3 EMRK betrifft zwei verschiedene Angelegenheiten: zum einen das frühe Stadium nach der Festnahme und zum anderen gegebenenfalls die Phase des Strafverfahrens, während dem der Beschuldigte entweder angehalten oder freigelassen werden kann. McKay gegen das Vereinigte KönigreichArtikel 5, Absatz 3, EMRK betrifft zwei verschiedene Angelegenheiten: zum einen das frühe Stadium nach der Festnahme und zum anderen gegebenenfalls die Phase des Strafverfahrens, während dem der Beschuldigte entweder angehalten oder freigelassen werden kann. McKay gegen das Vereinigte Königreich

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL002:2006:RS0126014

Im RIS seit

18.08.2010

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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