Rechtssatz
Art. 5 Abs. 3 EMRK betrifft zwei verschiedene Angelegenheiten: zum einen das frühe Stadium nach der Festnahme und zum anderen gegebenenfalls die Phase des Strafverfahrens, während dem der Beschuldigte entweder angehalten oder freigelassen werden kann. McKay gegen das Vereinigte KönigreichArtikel 5, Absatz 3, EMRK betrifft zwei verschiedene Angelegenheiten: zum einen das frühe Stadium nach der Festnahme und zum anderen gegebenenfalls die Phase des Strafverfahrens, während dem der Beschuldigte entweder angehalten oder freigelassen werden kann. McKay gegen das Vereinigte Königreich
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL002:2006:RS0126014Im RIS seit
18.08.2010Zuletzt aktualisiert am
18.08.2010