RS OGH 2006/10/12 Bsw13178/03

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Veröffentlicht am 12.10.2006
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Rechtssatz

Eine einfache Benachrichtigung einer Mutter über die Anhaltung ihres fünfjährigen Kindes in einem Transitzentrum und die Übermittlung einer Telefonnummer unter der sie ihr Kind erreichen kann müssen bei dieser große Sorgen und Ängste verursachen, die den von Art 3 EMRK geforderten Schweregrad erreichen. Mubilanzila Mayeka und Kaniki Mitunga gegen BelgienEine einfache Benachrichtigung einer Mutter über die Anhaltung ihres fünfjährigen Kindes in einem Transitzentrum und die Übermittlung einer Telefonnummer unter der sie ihr Kind erreichen kann müssen bei dieser große Sorgen und Ängste verursachen, die den von Artikel 3, EMRK geforderten Schweregrad erreichen. Mubilanzila Mayeka und Kaniki Mitunga gegen Belgien

Entscheidungstexte

  • RS0126024">Bsw 13178/03
    Entscheidungstext AUSL EGMR 12.10.2006 Bsw 13178/03
    Veröff: NL 2006,244

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL002:2006:RS0126024

Im RIS seit

18.08.2010

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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