Rechtssatz
Eine einfache Benachrichtigung einer Mutter über die Anhaltung ihres fünfjährigen Kindes in einem Transitzentrum und die Übermittlung einer Telefonnummer unter der sie ihr Kind erreichen kann müssen bei dieser große Sorgen und Ängste verursachen, die den von Art 3 EMRK geforderten Schweregrad erreichen. Mubilanzila Mayeka und Kaniki Mitunga gegen BelgienEine einfache Benachrichtigung einer Mutter über die Anhaltung ihres fünfjährigen Kindes in einem Transitzentrum und die Übermittlung einer Telefonnummer unter der sie ihr Kind erreichen kann müssen bei dieser große Sorgen und Ängste verursachen, die den von Artikel 3, EMRK geforderten Schweregrad erreichen. Mubilanzila Mayeka und Kaniki Mitunga gegen Belgien
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL002:2006:RS0126024Im RIS seit
18.08.2010Zuletzt aktualisiert am
18.08.2010