RS OGH 2006/10/12 Bsw13178/03

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Veröffentlicht am 12.10.2006
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Rechtssatz

Die Abschiebung eines fünfjährigen Kindes ohne geschultes Begleitpersonal und ohne Vorkehrungen zu treffen, dass dieses bei seiner Ankunft abgeholt wird, muss bei diesem unweigerlich zu einem Zustand extremer Angst führen und zeigt ein Fehlen an Menschlichkeit gegenüber einer sehr jungen, noch dazu unbegleiteten Person, das einer unmenschlichen Behandlung gleichkommt. Mubilanzila Mayeka und Kaniki Mitunga gegen Belgien

Entscheidungstexte

  • RS0126025">Bsw 13178/03
    Entscheidungstext AUSL EGMR 12.10.2006 Bsw 13178/03
    Veröff: NL 2006,244

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL002:2006:RS0126025

Im RIS seit

18.08.2010

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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