Rechtssatz
Das Fortbestehen eines hinreichenden Tatverdachts ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft, genügt nach einer bestimmten Zeit für sich alleine aber nicht mehr als Begründung. Chraidi gegen Deutschland
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL002:2006:RS0126035Im RIS seit
18.08.2010Zuletzt aktualisiert am
18.08.2010