RS OGH 2006/10/26 Bsw65655/01

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Veröffentlicht am 26.10.2006
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Rechtssatz

Das Fortbestehen eines hinreichenden Tatverdachts ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft, genügt nach einer bestimmten Zeit für sich alleine aber nicht mehr als Begründung. Chraidi gegen Deutschland

Entscheidungstexte

  • RS0126035">Bsw 65655/01
    Entscheidungstext AUSL EGMR 26.10.2006 Bsw 65655/01
    'Veröff: NL 2006,257

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL002:2006:RS0126035

Im RIS seit

18.08.2010

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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