RS OGH 2006/11/2 Bsw19710/02

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Veröffentlicht am 02.11.2006
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Rechtssatz

Der Journalisten durch Art. 10 EMRK gewährte Schutz in Bezug auf Berichte über Angelegenheiten des öffentlichen Interesses hängt davon ab, dass sie in gutem Glauben handeln, um in Übereinstimmung mit der journalistischen Ethik zuverlässige und sachliche Informationen zu liefern. Standard Verlags GmbH und Krawagna-Pfeifer gegen ÖsterreichDer Journalisten durch Artikel 10, EMRK gewährte Schutz in Bezug auf Berichte über Angelegenheiten des öffentlichen Interesses hängt davon ab, dass sie in gutem Glauben handeln, um in Übereinstimmung mit der journalistischen Ethik zuverlässige und sachliche Informationen zu liefern. Standard Verlags GmbH und Krawagna-Pfeifer gegen Österreich

Entscheidungstexte

  • RS0126043">Bsw 19710/02
    Entscheidungstext AUSL EGMR 02.11.2006 Bsw 19710/02
    Veröff: NL 2006,291

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:2006:RS0126043

Im RIS seit

23.08.2010

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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