Norm
EMRK Art10Rechtssatz
Der Journalisten durch Art. 10 EMRK gewährte Schutz in Bezug auf Berichte über Angelegenheiten des öffentlichen Interesses hängt davon ab, dass sie in gutem Glauben handeln, um in Übereinstimmung mit der journalistischen Ethik zuverlässige und sachliche Informationen zu liefern. Standard Verlags GmbH und Krawagna-Pfeifer gegen ÖsterreichDer Journalisten durch Artikel 10, EMRK gewährte Schutz in Bezug auf Berichte über Angelegenheiten des öffentlichen Interesses hängt davon ab, dass sie in gutem Glauben handeln, um in Übereinstimmung mit der journalistischen Ethik zuverlässige und sachliche Informationen zu liefern. Standard Verlags GmbH und Krawagna-Pfeifer gegen Österreich
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:2006:RS0126043Im RIS seit
23.08.2010Zuletzt aktualisiert am
15.10.2010