RS OGH 2008/11/25 9ObA84/08f

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Veröffentlicht am 25.11.2008
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Norm

KollV für den Außendienst der Versicherungsunternehmungen §6 Abs4
KollV für den Außendienst der Versicherungsunternehmungen §6 Abs5

Rechtssatz

Die Tatsache, dass der Angestellte eine seinen früheren Dienstgeber konkurrenzierende Tätigkeit ausübt, ist von § 6 Abs 4 KVA erfasst und rechtfertigt für sich allein den Anspruchsverlust nach § 6 Abs 5 KVA so lange nicht, als nicht ein als Treuepflichtverletzung zu qualifizierendes Verhalten des (früheren) Angestellten hinzutritt.Die Tatsache, dass der Angestellte eine seinen früheren Dienstgeber konkurrenzierende Tätigkeit ausübt, ist von Paragraph 6, Absatz 4, KVA erfasst und rechtfertigt für sich allein den Anspruchsverlust nach Paragraph 6, Absatz 5, KVA so lange nicht, als nicht ein als Treuepflichtverletzung zu qualifizierendes Verhalten des (früheren) Angestellten hinzutritt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124479

Im RIS seit

25.12.2008

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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