Norm
KollV für den Außendienst der Versicherungsunternehmungen §6 Abs4Rechtssatz
Die Tatsache, dass der Angestellte eine seinen früheren Dienstgeber konkurrenzierende Tätigkeit ausübt, ist von § 6 Abs 4 KVA erfasst und rechtfertigt für sich allein den Anspruchsverlust nach § 6 Abs 5 KVA so lange nicht, als nicht ein als Treuepflichtverletzung zu qualifizierendes Verhalten des (früheren) Angestellten hinzutritt.Die Tatsache, dass der Angestellte eine seinen früheren Dienstgeber konkurrenzierende Tätigkeit ausübt, ist von Paragraph 6, Absatz 4, KVA erfasst und rechtfertigt für sich allein den Anspruchsverlust nach Paragraph 6, Absatz 5, KVA so lange nicht, als nicht ein als Treuepflichtverletzung zu qualifizierendes Verhalten des (früheren) Angestellten hinzutritt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124479Im RIS seit
25.12.2008Zuletzt aktualisiert am
10.10.2023