RS OGH 2008/12/16 1Ob109/08y

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Veröffentlicht am 16.12.2008
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Norm

WRG §50

Rechtssatz

Die Instandhaltungspflicht des Betreibers einer Wasserbenutzungsanlage kann sich auch auf vom Nachbargrund in das Gerinne einmündende Rohranschlüsse erstrecken, sofern diese bereits vor Bewilligung des Betreibens der Wasserbenutzungsanlage vorhanden waren und in diese eingebunden sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124416

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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