Norm
WRG §50Rechtssatz
Die Instandhaltungspflicht des Betreibers einer Wasserbenutzungsanlage kann sich auch auf vom Nachbargrund in das Gerinne einmündende Rohranschlüsse erstrecken, sofern diese bereits vor Bewilligung des Betreibens der Wasserbenutzungsanlage vorhanden waren und in diese eingebunden sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124416Zuletzt aktualisiert am
12.03.2009