Norm
Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung EuGVVORechtssatz
Die internationale Zuständigkeit des inländischen Gerichts für die Anordnung der Urteilsveröffentlichung auch auf einer Website als zivilrechtlichen Anspruch iSd EuGVVO ergibt sich aus deren Art 5 Z 3, wonach Ansprüche aus einer unerlaubten Handlung (Deliktsklage) auch an jenem Ort geltend gemacht werden können, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist.Die internationale Zuständigkeit des inländischen Gerichts für die Anordnung der Urteilsveröffentlichung auch auf einer Website als zivilrechtlichen Anspruch iSd EuGVVO ergibt sich aus deren Artikel 5, Ziffer 3,, wonach Ansprüche aus einer unerlaubten Handlung (Deliktsklage) auch an jenem Ort geltend gemacht werden können, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124911Im RIS seit
14.02.2009Zuletzt aktualisiert am
22.01.2016