Norm
MRG §12 Abs1Rechtssatz
Zulässigkeit der Übertragung von bloßen Mitmietrechten des die Wohnung verlassenden Ehegatten auf den in der Wohnung verbleibenden Ehegatten. Die Abtretung der Mietrechte ist auch noch in einem Scheidungsvergleich möglich. Dieser wird erst mit Zustellung der Ausfertigungen des Scheidungsbeschlusses wirksam. Bis dahin können die Mitmieter auch eine vom Scheidungsvergleich abweichende Vereinbarung, die Mitmietrechte doch nicht abzutreten, wirksam treffen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Mitmietrecht, Übertragung der ScheidungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00003:2009:RWZ0000142Zuletzt aktualisiert am
12.01.2010