Norm
ABGB §879 Abs3 ERechtssatz
Die Klausel in AGB eines Kreditkartenunternehmens, wonach das Kreditkartenunternehmen „berechtigt" ist, bei Kartensperre eine Sperrgebühr zu verrechnen (Klausel 15 Satz 1), und „sämtliche Vertragsunternehmen" des Kreditkartenunternehmens berechtigt sind, gesperrte Karten im Namen der Beklagten einzuziehen (Klausel 15 Satz 2), ist für den Karteninhaber intransparent und gröblich benachteiligend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124699Zuletzt aktualisiert am
16.06.2009