Norm
ABGB §879 Abs3 ERechtssatz
Die Klausel in AGB eines Kreditkartenunternehmens, die festlegt, dass der Karteninhaber die Teilnahme an der elektronischen Zusendung der Monatsrechnung per E-Mail „jederzeit auf folgende Weise widerrufen kann: schriftlich und rechtsgültig unterfertigt (per Brief oder Fax)" (Klausel 24), ist mangels Abweichung vom dispositiven Recht (§ 4 Abs 1 SigG) nicht gröblich benachteiligend für den Konsumenten. Mangels Hinweispflicht auf die vom SigG eingeräumte Möglichkeit, vom SigG abzugehen, liegt auch kein Verstoß gegen das Transparenzgebot vor.Die Klausel in AGB eines Kreditkartenunternehmens, die festlegt, dass der Karteninhaber die Teilnahme an der elektronischen Zusendung der Monatsrechnung per E-Mail „jederzeit auf folgende Weise widerrufen kann: schriftlich und rechtsgültig unterfertigt (per Brief oder Fax)" (Klausel 24), ist mangels Abweichung vom dispositiven Recht (Paragraph 4, Absatz eins, SigG) nicht gröblich benachteiligend für den Konsumenten. Mangels Hinweispflicht auf die vom SigG eingeräumte Möglichkeit, vom SigG abzugehen, liegt auch kein Verstoß gegen das Transparenzgebot vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124704Zuletzt aktualisiert am
16.06.2009