RS OGH 2009/2/19 2Ob242/08i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.02.2009
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Norm

LPG §13 Abs1
LPG §13 Abs3

Rechtssatz

Bei Verlängerung der Dauer des Landpachtvertrags ist das Aufkündigungsverfahren nur hinsichtlich des restlichen Teils des Pachtgegenstands fortzusetzen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124656

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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