Norm
LPG §13 Abs1Rechtssatz
Bei Verlängerung der Dauer des Landpachtvertrags ist das Aufkündigungsverfahren nur hinsichtlich des restlichen Teils des Pachtgegenstands fortzusetzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124656Zuletzt aktualisiert am
28.05.2009