RS OGH 2009/2/19 2Ob107/08m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.02.2009
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Rechtssatz

Die Anscheinsvollmacht steht in ihrer Wirkung einer rechtsgeschäftlich erteilten Vollmacht gleich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124654

Im RIS seit

20.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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