Norm
MRG §12a Abs5Rechtssatz
Die Mietzinsanhebung nach § 12a Abs 5 MRG hängt nicht davon ab, ob die Unternehmensverpachtung vom nunmehrigen oder einem früheren Hauptmieter des Geschäftslokals vorgenommen wurde.Die Mietzinsanhebung nach Paragraph 12 a, Absatz 5, MRG hängt nicht davon ab, ob die Unternehmensverpachtung vom nunmehrigen oder einem früheren Hauptmieter des Geschäftslokals vorgenommen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124980Zuletzt aktualisiert am
03.09.2009