Norm
KO §102Rechtssatz
Nicht auf Leistung gerichtete Ansprüche, welche die Konkursmasse aber dennoch betreffen, sind ungeachtet ihrer Eigenschaft als Konkursforderungen nicht anzumelden, sondern - gegebenenfalls nach Aufnahme eines unterbrochenen Verfahrens (§ 7 Abs 1 und 2 KO) -gegen den Masseverwalter durchzusetzen.Nicht auf Leistung gerichtete Ansprüche, welche die Konkursmasse aber dennoch betreffen, sind ungeachtet ihrer Eigenschaft als Konkursforderungen nicht anzumelden, sondern - gegebenenfalls nach Aufnahme eines unterbrochenen Verfahrens (Paragraph 7, Absatz eins und 2 KO) -gegen den Masseverwalter durchzusetzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124731Im RIS seit
24.04.2009Zuletzt aktualisiert am
04.09.2012