Rechtssatz
Aus §13 VAG ergibt sich, dass die österreichischen Rechtsvorschriften zur Genehmigung nicht für das inländische Geschäft von Versicherungsunternehmen mit Sitz in anderen Vertragsstaaten gelten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124605Zuletzt aktualisiert am
19.05.2009