Norm
ASVG §255 Abs4 BaRechtssatz
Auch nach § 255 Abs 4 ASVG scheiden Verweisungen auf Teiltätigkeiten, die den Berufsschutz (hier: als gelernter Berufskraftfahrer) nicht erhalten können, aus.Auch nach Paragraph 255, Absatz 4, ASVG scheiden Verweisungen auf Teiltätigkeiten, die den Berufsschutz (hier: als gelernter Berufskraftfahrer) nicht erhalten können, aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124685Im RIS seit
21.05.2009Zuletzt aktualisiert am
10.02.2015