RS OGH 2009/4/22 3Ob71/09a

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Veröffentlicht am 22.04.2009
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Rechtssatz

Das bis zur Entscheidung über die behauptete Befangenheit unterbrochene Revisionsrekursverfahren kann auch ohne entsprechenden Antrag einer Partei im vollen Umfang von Amts wegen fortgesetzt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124723

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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