Norm
GBG §6Rechtssatz
Die durch § 10 Abs 2 Satz 1 ERV2006 eingeräumte Möglichkeit des Hinweises auf die Urkundensammlung bezieht sich nur auf „gespeicherte", also in der elektronischen Urkundensammlung enthaltene Urkunden.Die durch Paragraph 10, Absatz 2, Satz 1 ERV2006 eingeräumte Möglichkeit des Hinweises auf die Urkundensammlung bezieht sich nur auf „gespeicherte", also in der elektronischen Urkundensammlung enthaltene Urkunden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125009Zuletzt aktualisiert am
03.09.2009